Teilnahme am Unterricht nur mit Corona-Test!
o Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 findet Distanzunterricht für die Klassen 1 - 3 statt.
Die 4. Klasse hat Wechselunterricht.
o ab 12. April: Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 100, es findet Wechselunterricht mit Mindestabstand von 1,5m für alle Klassen statt.
o Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 findet voller Präsenzunterricht (d. h. auch ohne Mindestabstand) statt.
Wichtig! Melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail, wenn Sie an den Unterrichtstagen Ihres Kindes die
Mittagsbetreuung in Anspruch nehmen möchten, und wenn Ihr Kind dort ein Mittagessen bekommen soll:
schulkindbetreuung@samerberg.de oder Telefon: 97 99 330
Die Notbetreuung kann weiterhin wie gewohnt in Anspruch genommen werden. Auch hierfür gilt aber die Testpflicht. Ihre Nachrichten hierzu senden Sie bitte an: sekretariat@schulesamerberg.de
Im Krankheitsfall bitte beachten:
1. Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
NEU: Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
NEU: In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!
2. Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) zur Schule?
NEU: In den folgenden Fällen ist ein Schulbesuch ohne Test möglich:
NEU: In allen anderen Fällen ist der Schulbesuch nur erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorgelegt wird. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus! Schülerinnen und Schüler die entgegen dieser Vorgaben die Schule besuchen, werden in der Schule isoliert und – sofern möglich – von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt.
Stand 7. April 2021